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Gütergemeinschaft (Fall)
Erblasser M und seine Ehefrau F leben in Gütergemeinschaft. Sie haben eine Tochter. M hat kurz vor seinem Tod von seinem Vater ein Haus geschenkt bekommen. Dieses hat der Vater als Vorbehaltsgut bestimmt. An dem Nachbargrundstück hat er sich ein dauerhaftes Nießbrauchrecht einräumen lassen, um dort eine Bienenkolonie zu gründen.