Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.