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Sicherungsübereignung bei bereits bestehendem Vermieterpfandrecht – wer hat Vorrang?
Sachverhalt
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Kollision von Sicherungsübereignung und Vermieterpfandrecht bei gleichzeitigem Entstehen – wer hat Vorrang?
Warenhändlerin W mietet ein Lager von V an. Zur Finanzierung des Einkaufs der Waren erhielt sie ein Darlehen von Bank B. Im Gegenzug übereignete sie an B zur Sicherheit alle gegenwärtigen und künftigen Waren, die sich in dem Lager befinden. Eine Woche später wird ein von W erworbener Schrank ins Lager verbracht.