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Besitzkehr bei beweglichen Sachen – Gewaltanwendung zur Rückerlangung (§ 859 Abs. 2 BGB)
einfach
schwer92 % lösen richtig
23. August 2026
29 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheD entreißt dem A seine Tasche und rennt damit davon. A eilt D nach und schlägt ihm mit seinem Schirm so lange auf den Kopf, bis D die Tasche fallen lässt.
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