Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit fährt T mit seinen Inline-Skates zur Bibliothek. Infolge der alkoholbedingten Wahrnehmungsstörungen kollidiert er mit dem Radler R.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand der "Gefährdung des Straßenverkehrs" (§ 315c Abs. 1 StGB) ist verwirklicht, wenn eine der genannten Verhaltensweisen zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Rechtsgüter führt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Inline-Skates des T sind nach h.M. ein "Fahrzeug" (§ 315c Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.