Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 StGB: Private Tiefgarage ist kein öffentlicher Straßenverkehr
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§ 315c Abs. 1 StGB: Private Tiefgarage ist kein öffentlicher Straßenverkehr
22. März 2026
11 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T begibt sich im fahruntüchtigen Zustand in eine Tiefgarage mit fest vermieteten Stellplätzen, wo auch sein Pkw steht. Nur die Mieter haben Zugang. Dort rangiert er mit seinem Pkw herum, bis er gegen den dort ebenfalls geparkten Pkw des O stößt.
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