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Schlichter Verbotsirrtum bei Probefahrt ohne Wissen um Diebstahl-Verbot – T und E-Bike

einfach
schwer74 % lösen richtig
9. Juli 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Der neugierige T unternimmt mit dem zufällig nicht abgeschlossenen E-Bike des O ohne dessen Zustimmung eine Probefahrt. T vermutet, dass O "höchstens Schadensersatzansprüche" gegen ihn haben könnte. O stellt Strafantrag. T ist völlig überrascht, dass § 248b Abs. 1 StGB so etwas bestraft.

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