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Zurechnung deliktischer Handlungen – Haftung der OHG für Betrug durch Gesellschafterin
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Persönliche Haftung nach § 126 S. 1 HGB bei subjektiver Unmöglichkeit
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Schmuck-OHG, in der sie antike Schmuckstücke an- und verkaufen. Beide sind auch privat Sammler solcher Objekte; S1 ist etwa Eigentümerin einer Unikatkette. Als die vermögende V den Laden betritt und sich nach einer solchen Kette erkundigt, verkauft S2 sie ihr im Namen der OHG. S1 weigert sich, die Kette herzugeben.
Eintritt neuer Gesellschafter in die OHG
Die Fuchsrep-OHG besteht aus den Gesellschaftern A und B. A möchte die M in die Gesellschaft aufnehmen, B sieht das Ganze skeptisch.