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Haftung der OHG-Gesellschafter (Sozialverbindlichkeiten iSv § 126 S. 1 HGB, Subsidiarität)
G2 hat der Pleitefuchs-OHG ein Darlehen in Höhe von €10.000 gewährt, als die OHG in finanziellen Schwierigkeiten war. Bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs verlangt G2 von der G1 persönlich die Rückzahlung des Kredits.
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Ausschluss von der Geschäftsführung
Die Fuchs-OHG besteht aus den Gesellschafterinnen A, B und C. A leitet wiederholt Verkaufserlöse auf ihr Privatkonto um. Als die anderen Gesellschafterinnen B und C davon erfahren, wollen sie A von der Geschäftsführung ausschließen.