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Haftung der OHG-Gesellschafter (Sozialverbindlichkeiten iSv § 126 S. 1 HGB, Subsidiarität)
Gesellschafterin G2 hat der Pleitefuchs-OHG ein Darlehen in Höhe von €10.000 gewährt, als die OHG in finanziellen Schwierigkeiten war. Bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs verlangt G2 von ihrer Mitgesellschafterin G1 persönlich die Rückzahlung des Kredits.