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Ersatzvornahme als Zwangsmittel bei Entfernung einer Flagge

einfach
schwer
9. Juli 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon in Deutschland eine Flagge. Baubehörde B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A „die bauliche Veränderung“ entfernen muss. Die Verfügung wird bestandskräftig. A hat die Flagge nicht entfernt.

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