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Einsperren – Selbstmitgefangenschaft als Tatbestandsmerkmal
einfach
schwer
23. August 2026
16 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheT schließt sich und die Kollegin O im Büro im Erdgeschoss ein und wirft den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen und ihre Katzen füttern. Statt das Büro wie gewöhnlich durch die Tür zu verlassen, verlässt sie es nun, indem sie aus dem Fenster steigt.
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