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Pferdekauf – Rückabwicklung bei Mängeln eines Dressurpferds
Sachverhalt
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Können „fiktive“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin verlangt werden?
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.
Sachmangel wegen unzutreffender öffentlicher Äußerung zur Beschaffenheit
K besichtigt am 01.01.22 ein bebautes Grundstück der V. Am 03.01. teilt er V seinen Kaufwunsch mit. Kurz darauf liest K das (öffentliche) Exposé zum Grundstück. Darin heißt es wahrheitswidrig, ein Gebäudeausbau sei genehmigungsfähig. Am 10.01. schließen K und V den notariellen Kaufvertrag.