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Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG) Fall 2
Sachverhalt
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Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf <a href="https://gesetze.berlin.de/perma?j=ASOG_BE_!_55">§ 55 ASOG Bln</a>. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage nicht erfüllt
Der Berliner Senat führt aus fiskalischen Gründen eine besondere Kampfhundesteuer durch den Erlass einer Verordnung nach <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-ASOGBE2006V126P55">§ 55 ASOG</a> ein. Hundehalterin H ist der Meinung, dass eine solche Rechtsverordnung nicht vom Zweck des <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-ASOGBE2006V126P55">§ 55 ASOG</a> umfasst ist.