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Erpressung durch Entführung eines Kindes – Sorge des Dritten um das Kindeswohl
Sachverhalt
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Nachstellung (§ 238 StGB) – Verstoß gegen Kontaktverbot durch wiederholte Besuche
Der von O verschmähte T kontaktiert die O mehrmals telefonisch. O erwirkt ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen T. Nichtsdestotrotz besucht er O mehrmals wöchentlich und ruft sie jede Nacht an.

Lebensgestaltung als Schutzgut der Nachstellung (§ 238 StGB)
Der von O verschmähte T kontaktiert diese mehrmals telefonisch. Trotz gerichtlich angeordnetem Kontaktverbot besucht er O mehrmals wöchentlich und lauert ihr täglich beim abendlichen Spaziergang auf. O hat Angst vor T und verlässt daher die Wohnung abends nicht mehr.