Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB: 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Ausnutzungstatbestand Raub

T hält dem O eine geladene Schusswaffe an den Kopf und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines Fahrzeugs zu legen. Er beabsichtigt, dem O sodann dessen Goldring aus Angst um seine Gesundheit mühelos abnehmen zu können. O wehrt sich aus Angst nicht gegen die Wegnahme.