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Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB: 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Sorge eines Dritten um Wohl des Entführten

T verbringt den 3-jährigen Sohn des O ohne dessen Wissen an einen geheimen Ort. T will die Angst des O um sein Kind nutzen, um von diesem 1.000 € per Sofortüberweisung zu erhalten. Ts Plan geht auf.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Sorge um das Wohl des Opfers

T verbringt O gegen ihren Willen in eine abgelegene Hütte, um diese sodann dazu zu bringen, ihm 5.000 € per Sofortüberweisung zu schicken. O befürchtet körperliche Gewaltanwendung vonseiten des T, sollte sie seiner Aufforderung nicht nachkommen und überweist das Geld.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Entführung durch List

T spiegelt seiner Kollegin O vor, sie zu einem Restaurantbesuch auszuführen. O steigt in Ts Auto ein. T plant, an einem einsamen Waldweg anzuhalten und O derart einzuschüchtern, dass sie ihm ihr Geld aus Angst vor einer Gewaltanwendung seitens T übergibt. T's Plan geht auf.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Täter hat Opfer schon vorher in seiner Gewalt

T sperrt ihren Ehemann O im Keller ein. Fünf Tage später verbringt sie den stark eingetrübten O, den sie nunmehr schon seit Tagen vollständig in ihrer Gewalt hat, an einen abgelegenen Ort, um ihn sodann in seiner Sorge um sein Wohl zum Überschreiben des Sparbuchs zu veranlassen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Ausnutzungstatbestand Raub

T hält dem O eine geladene Schusswaffe an den Kopf und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines Fahrzeugs zu legen. Er beabsichtigt, dem O sodann dessen Goldring aus Angst um seine Gesundheit mühelos abnehmen zu können. O wehrt sich aus Angst nicht gegen die Wegnahme.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Sich-bemächtigen

T sperrt die ihm körperlich unterlegene O unter Vorhaltung einer Waffe in den Innenraum seines Fahrzeugs, damit diese ihm aus Angst um ihr Wohl ihr Portmonee übergibt. T´s Plan hat Erfolg. O gibt ihm die Geldbörse durch ein leicht geöffnetes Fenster.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Angriffsobjekt Entführung

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Grundfall Entführungstatbestand