4,7(4.886 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit bei fehlender vorheriger Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Schwere Körperverletzung – Verlust des Gehörs trotz Hörhilfe (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB)
T schlägt O. Infolge der Schläge wird Os rechtes Ohr taub, ihr linkes Ohr hat ein Resthörvermögen von 5%. Ohne Hörgerät nimmt O „einen neben ihr startenden LKW vergleichbar wahr wie eine Person mit intaktem Gehör eine neben sich zu Boden fallende Stecknadel“. Mit Hörgerät versteht sie sehr lautes Sprechen nur, wenn sie gleichzeitig von den Lippen des Sprechenden ablesen kann.
Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers: Ohr (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Bei einer Prügelei zwischen T und O ergreift T ein Messer und schneidet O die Ohren ab. O wird infolgedessen taub.