Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

Störung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise

Störung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise

19. Juli 2025

7 Kommentare

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V verkauft K im November 2021 die Anteile an ihrer Craft Beer GmbH für €500.000. Die erste Hälfte des Kaufpreises verlangt sie sofort, die zweite soll im Juli 2022 fällig sein. Im Dezember setzt eine nicht absehbare, massive Inflation ein, sodass bis Juli die Kaufkraft um 80% sinkt (statt wie üblich 2%).

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