Verwendungsrisiko
31. Mai 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (3.746 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Romeo (R) kauft beim Feinkostladen (F) seines Vertrauens frisches Sushi. Er erzählt F, er kaufe dies, um es mit seiner neuen Tinderbekanntschaft Julia (J) auf einem ihrer ausgedehnten Corona-Spaziergänge zu verspeisen. J taucht nicht auf. R will das Sushi zurückgeben.
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Einordnung des Falls
Verwendungsrisiko
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da Julia nicht aufgetaucht ist, hat sich die Geschäftsgrundlage schwerwiegend geändert.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rojin.Car
12.1.2025, 18:15:59
Fliegt man bereits beim Punkt Existenz einer GG raus oder erst beim normativen Element?
Elee
21.1.2025, 15:41:52
Es fehlt schon an einer (gemeinsamen) Geschäftsgrundlage – auch wenn R den Zweck der
Verwendungdes Sushi mitgeteilt hat, wird das wohl kaum aus Sicht der F für den konkreten Vertragsabschluss wesentlich gewesen sein.