Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Paketvertrag, § 327a BGB
Paketvertrag, § 327a BGB
2. Juli 2025
21 Kommentare
4,8 ★ (20.603 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K möchte einen neuen Fernseher. Deswegen geht sie in den Elektronikfachmarkt der V. Dort ist das von K gewünschte Modell zusammen mit einem Ein-Jahres-Abo von dem Streaming-Dienst „Himmel“ im Angebot. K freut sich über den Schnapper und kauft den Fernseher von V.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Paketvertrag, § 327a BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Streaming-Dienst ist eine digitale Dienstleistung (§ 327 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Die §§ 327ff. BGB sind nicht auf „Waren mit digitalen Elementen“ anwendbar (§ 327a Abs. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Es könnte ein Paketvertrag vorliegen (§ 327a Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
4. Da V nicht selbst die Anbieterin des Streaming-Diensts ist, fehlt es an der notwendigen Parteiidentität der Vertragsgegenstände (§ 327a Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Rechtsfolge des Vorliegens eines Paketvertrags ist es, dass sich der Umgang beider Vertragsgegenstände nach den §§ 327ff. BGB richtet (§ 327a Abs. 1 S. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!