Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Fall: Subjektiver Mangel
Fall: Subjektiver Mangel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft bei Händlerin H einen 24h-Online-Zugang für ihren Lieblingsfilm in ultra-HD. Die Bildqualität lässt V extra in den Vertrag aufnehmen. Als V den Stream abspielen will, stellt sie erschrocken fest, dass das Bild völlig verpixelt ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Subjektiver Mangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB ist eröffnet (§ 327 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es fehlt bereits an einer Bereitstellung des digitalen Inhalts (§ 327b Abs. 3 BGB).
Nein!
3. Damit V Gewährleistungsrechte nach der Bereitstellung geltend machen kann, muss zunächst ein Mangel vorliegen (§ 327i BGB).
Genau, so ist das!
4. Die Film-Datei entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit (§ 327e Abs. 1 S. 1 Var. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a) BGB).
Ja, in der Tat!
5. V kann somit, gegebenenfalls unter weiteren Voraussetzungen, die Gewährleistungsrechte des § 327i BGB geltend machen.
Ja!
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