Zivilrecht

Werkrecht

Zustandekommen und Beendigung

Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)

Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)

21. November 2024

4,7(13.384 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B hat seine Glastür zerbrochen und beauftragt U mit der Reparatur. U möchte Steuern sparen und bietet B an „Ohne-Rechnung“ zu arbeiten. B freut sich über den günstigeren Preis. Nach der Abnahme stellt sich heraus, dass U die Tür nicht ordnungsgemäß repariert hat.

Diesen Fall lösen 93,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer NRW 2024

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Damit B Gewährleistungsrechte zustehen können, müsste er einen wirksamen Werkvertrag mit U geschlossen haben (§ 631 BGB).

Ja!

Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist (1) ein wirksamer Werkvertrag, (2) ein Mangel bei Gefahrübergang und (3) das Vorliegen der restlichen Voraussetzungen des konkreten Gewährleistungsrechts, auf das § 634 BGB verweist. Verträge sind nach §§ 134, 139 BGB nichtig, wenn sie gegen ein Verbotsgesetz verstoßen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die „Ohne-Rechnung-Abrede“ verstößt gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.

Genau, so ist das!

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG leistet Schwarzarbeit, wer Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Werkleistungen werden ohne Rechnung erbracht, um den entsprechenden Umsatz vor den Steuerbehörden zu verheimlichen. Die Reparatur ist eine Werkleistung. U erbringt diese „Ohne-Rechnung“, um Steuern zu sparen.

3. Der Werkvertrag ist wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig, weil es ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB ist.

Ja, in der Tat!

Verbotsgesetze richten sich gegen den Erfolg des Rechtsgeschäfts. Die Norm muss (1) ein bestimmtes Verhalten verbieten und (2) Telos der Norm muss die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts sein. Ein beidseitiger Verstoß liegt vor, wenn der Unternehmer vorsätzlich gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstößt, der Besteller den Verstoß kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit (BGH NJW 2013, 3167 RdNr. 13). § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verbietet den Abschluss eines unter Schwarzarbeit ausgeführten Werkvertrags. Sinn und Zweck des SchwarzArbG ist es, dem Rechtsgeschäft seine rechtliche Wirkung zu versagen.

4. Stehen B Gewährleistungsansprüche zu?

Nein!

Der Werkvertrag ist wegen des beiderseitigen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG) nichtig. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die Schwarzarbeit tatsächlich zu verhindern, sodass die Rechtsprechung bei Verstößen gegen das SchwarzArbG besonders streng ist.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SAN

sanjaskrz

13.3.2024, 08:00:54

Teil der ZivilR I Klausur in NRW im Februar 2024 :)

G0D0FM

G0d0fMischief

18.11.2024, 09:32:30

Lief als Ringtausch mit NRW (und Hessen meine ich) in RLP als ZR I


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen