Aufgaben / Kompetenzen des Bundesrates
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Zulassung von E-Scootern auf deutschen Straßen. Der Bundesrat verweigert seine Zustimmung, da die Interessen der Bundesländer dadurch beeinträchtigt werden. Der Bundestag fragt sich, ob das Gesetz trotzdem zustande kommen kann.
Einordnung des Falls
Aufgaben / Kompetenzen des Bundesrates
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundesrat ist ein Bundesorgan, besteht aber aus Mitgliedern der Landesregierungen.
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Ja!
2. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
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Genau, so ist das!
3. Ein Bundesgesetz kommt nur dann zustande, wenn es vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt wurde.
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Nein, das trifft nicht zu!
4. Das Gesetz zur Zulassung von E-Scootern ist nur ein Einspruchsgesetz, sodass die Ablehnung durch den Bundesrat nicht zum Scheitern des Gesetzes führt.
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Ja!
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Chrissy
26.4.2020, 15:26:42
Hallo :) in welchen Fällen handelt es sich außer in den Fällen des Art 73 II GG und 74 II GG um Zustimmungsgesetze? Und wenn ich bspw in der Klausur keine Aussage aus den o.g. Vorschriften finde, wie suche ich dann am besten im Gesetz danach?

Jana-Kristin
21.6.2020, 23:07:59
Hallo Chrissy, neben Art. 73 II, 74 II GG sind das u.a. 23 I 2,3, VII, 72 III 2, 79 II, 84 I 3,6 und 85 I 1 GG. Falls in deinem Bundesland Verweise erlaubt sind, kannst du sie an an den Art. 77 IIa GG dran schreiben. So solltest du sie auch in einer Klausur wiederfinden :)

Eigentum verpflichtet 🏔️
3.7.2020, 00:23:44
Zur Einordnung, in der Realität wird die Materie E-Scooter nicht durch ein formelles Bundesgesetz geregelt, sondern durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die aufgrund § 6 I StVG durch den Bundesverkehrsminister erlassen wurde und die der Zustimmung durch den Bundesrat bedurfte!
🦊LEXDEROGANS
16.9.2020, 23:27:01
Ist hier Nr. 2 lit. c bzw. k einschlägig?