Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht I
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede
Tarifvorbehalt des Tarifvertrages - üblicherweise geregelt
Tarifvorbehalt des Tarifvertrages - üblicherweise geregelt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der für den Waldkindergarten „Durchatmen“ geltende Gehaltstarifvertrag ist ausgelaufen. Die Verhandlungen über einen Neuabschluss sind ins Stocken geraten. Der Betriebsrat möchte deshalb mit Arbeitgeberin Ann-Kathrin selbst eine Betriebsvereinbarung über höhere Löhne abschließen.
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Einordnung des Falls
Tarifvorbehalt des Tarifvertrages - üblicherweise geregelt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vorrang von Tarifverträgen sperrt den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über Arbeitsbedingungen soweit der Betrieb in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da der Tarifvertrag hier ausgelaufen ist, fehlt es an einer tarifvertraglichen Regelung und der Betriebsrat kann selbst eine Regelung mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Nein, das ist nicht der Fall!
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