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Täterwille bei der Bedrohung (§ 241 Abs. 1 StGB)
Sachverhalt
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Bedrohung eines Dritten mit rechtswidriger Tat (§ 241 Abs. 1 Alt. 2 StGB)
T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
Vortäuschen eines Auftragsmords durch Nachbarn (§ 241 Abs. 3 StGB)
T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitswidrig, er habe mitbekommen, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der sie in der kommenden Woche töten werde. O schenkt Ts Worten Glauben.