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Bedrohung, § 241 StGB: 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bedrohung, § 241 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Sexuelle Selbstbestimmung

T erklärt der Arbeitskollegin O, er werde gegen ihren Willen "sexuelle Handlungen" an ihr vornehmen, sollte sie nicht die Arbeitsstelle wechseln. O nimmt die Ankündigung des T ernst.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Dreieckskonstellation

T erklärt dem verhassten Mitstudenten O, er werde dessen Schwester S "erledigen", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt der T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Tatsächlich geplantes Verbrechen

T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitsgemäß, dass er mitbekommen habe, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der O in der kommenden Woche töten solle.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

§ 241 Abs. 3 StGB Vortäuschungstatbestand

T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitswidrig, er habe mitbekommen, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der sie in der kommenden Woche töten werde. O schenkt Ts Worten Glauben.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

§ 241 Abs. 1 Alt. 2

T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Täterwillen

T teilt O unter Vorhaltung eines echt aussehenden Spielzeugmessers mit, er werde ihn „abstechen“, wenn O mit Ts Schwester S weiterhin Zeit verbringt. Tatsächlich würde T das nicht realisieren wollen. O nimmt Ts Äußerung ernst und bricht den Kontakt mit S ab.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm „die Kehle durchschneiden“, sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Bedrohungsopfer

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde Os Freundin "die Kehle durchschneiden", sollte O nicht die Finger von seiner (Ts) Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Grundfall

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde O "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Abgrenzung zum Verbrechen

Ehemann T kündigt seiner Frau O an, er werde sie "windelweich" prügeln, sollte das von O für T mitgebrachte Bier beim nächsten Mal wieder lauwarm sein.