Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Dreieckskonstellation
T erklärt dem verhassten Mitstudenten O, er werde dessen Schwester S "erledigen", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt der T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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§ 241 Abs. 1 Alt. 2
T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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Bedrohungsopfer
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde Os Freundin "die Kehle durchschneiden", sollte O nicht die Finger von seiner (Ts) Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.