Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Sexuelle Selbstbestimmung
T erklärt der Arbeitskollegin O, er werde gegen ihren Willen "sexuelle Handlungen" an ihr vornehmen, sollte sie nicht die Arbeitsstelle wechseln. O nimmt die Ankündigung des T ernst.
Dreieckskonstellation
T erklärt dem verhassten Mitstudenten O, er werde dessen Schwester S "erledigen", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt der T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
Tatsächlich geplantes Verbrechen
T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitsgemäß, dass er mitbekommen habe, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der O in der kommenden Woche töten solle.
§ 241 Abs. 3 StGB Vortäuschungstatbestand
T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitswidrig, er habe mitbekommen, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der sie in der kommenden Woche töten werde. O schenkt Ts Worten Glauben.
§ 241 Abs. 1 Alt. 2
T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
Täterwillen
T teilt O unter Vorhaltung eines echt aussehenden Spielzeugmessers mit, er werde ihn „abstechen“, wenn O mit Ts Schwester S weiterhin Zeit verbringt. Tatsächlich würde T das nicht realisieren wollen. O nimmt Ts Äußerung ernst und bricht den Kontakt mit S ab.
Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm „die Kehle durchschneiden“, sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.
Bedrohungsopfer
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde Os Freundin "die Kehle durchschneiden", sollte O nicht die Finger von seiner (Ts) Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.
Grundfall
T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde O "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.
Abgrenzung zum Verbrechen
Ehemann T kündigt seiner Frau O an, er werde sie "windelweich" prügeln, sollte das von O für T mitgebrachte Bier beim nächsten Mal wieder lauwarm sein.