Commodum ex negotiatione (§ 285 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von Hobbyradlerin R für €1.200 ein gebrauchtes Rennrad (Wert: €1.200). Bevor sie es abholen kann, verkauft R das Rad an Fahrradnarr F für €2.000. Er liebt das Rad und will es unter keinen Umständen mehr hergeben.
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Einordnung des Falls
Commodum ex negotiatione (§ 285 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann von R Übergabe und Übereignung des Rennrades verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat einen ersatzfähigen Vermögensschaden erlitten, den sie nach §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB von R verlangen kann.
Nein!
3. K könnte gegen R einen Anspruch auf Herausgabe der €2.000, wenn die Voraussetzungen des § 285 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
4. Eine Herausgabe der €2.000 ist ausgeschlossen, da R das Geld durch ihr eigenes Verhandlungsgeschick und nicht unmittelbar durch die Übereignung des Rades erlangt hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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