Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundfall (§ 282 BGB)
A beauftragt M in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. In der Wohnung herrscht Rauchverbot. Bei den Arbeiten stößt M einen Blumentopf um. Zudem raucht sie - trotz mehrerer Abmahnungen - wiederholt in Ms Wohnzimmer. A kündigt M und beauftragt Parkettleger P. P verlangt € 500 mehr.