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Werkvertrag – Schwarzgeldabrede nach Vertragsschluss (§ 134 BGB)
Sachverhalt
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Reichweite der Nichtigkeit bei Schwarzarbeit (§ 134 BGB)
Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B den Werkunternehmer W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. € 5000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.

Abtretbarkeit einer Honorarforderung bei Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Dr. Z betreibt eine Zahnarztpraxis. Nachdem sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit unbezahlten Rechnungen gemacht hat, tritt sie ihre Honorarforderung gegen Privatpatientin P an das Rechenzentrum R ab. P ist empört. Dies verstoße doch gegen die ärztliche Schweigepflicht.