Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fall zum Radarwarngerät als Fallgruppe - Jurafuchs
K fährt gerne schnell Auto. Um weiterhin die Geschwindigkeitsgrenzen zu überschreiten, ohne geblitzt zu werden, kauft sie sich bei V ein Radarwarngerät für €1000. V war sich der Verwendung bewusst. Eine Warnung blieb jedoch aus, sodass K das Gerät zurückgeben möchte.
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Begriff der Sittenwidrigkeit
Meeresbiologin M glaubt, dass derjenige, der das Meer nicht mag, gegen die guten Sitten verstößt.
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Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.