Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)

Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)


Wie prüfst Du die Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Klageberechtigung: natürliche und juristische Personen

    2. Klagegegner: die Union, vertreten durch das verantwortliche Unionsorgan

    3. Klagegegenstand: Schadensersatz für Unionsrechtsakte

    4. Klagebefugnis: Vortrag eines Schadens durch rechtswidrige Handlung der Union

    5. Rechtsschutzbedürfnis:

      1. fehlt bei innerstaatlichen Klagemöglichkeiten

      2. fehlt bei Versäumnis rechtzeitiger Erhebung von Nichtigkeits-/Untätigkeitsklage

    6. Klagefrist: bis 5 Jahre nach schadensverursachendem Ereignis

      Dies ergibt sich aus Art. 46 S.1 EuGH-Satzung.

  2. Begründetheit

    1. Rechtswidriges Handel eines Unionsorgans

    2. Verursachung eines Schadens beim Kläger

  3. Rechtswirkung der Entscheidung: Verurteilung zu Schadensersatz

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAI

Raimond

29.3.2021, 12:34:25

Die Frage ist bei mir extrem buggy gewesen, erst beim 2. oder 3. Neustart hat die App meine Antworten als richtig gewertet, obwohl ich vorher immer die gleiche Reihenfolge eingetippt habe 😅 aber inhaltlich TOP

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

29.3.2021, 23:28:39

Hi Raimond, vielen Dank für das Feedback. So soll es nicht sein. Könntest Du einmal die neueste App Version laden? Besten Dank und Gruß, für das Jurafuchs-Team, - Christian

cjackson94

cjackson94

2.1.2023, 11:49:53

Woraus ergibt sich, dass die

Klagefrist

fünf Jahre beträgt?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.1.2023, 12:45:13

Hallo cjackson94, das ergibt sich aus Dies ergibt sich aus Art. 46 S.1 EuGH-Satzung (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-08/tra-doc-de-div-c-0000-2016-201606

984

-05_00.pdf). Wir haben das in der Aufgabe jetzt auch noch entsprechend verlinkt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.1.2023, 12:45:57

Art. 46 S.1 EuGH-Satzung (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-08/tra-doc-de-div-c-0000-2016-201606

984

-05_00.pdf) Wir haben das in der Aufgabe auch noch entsprechend verlinkt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DAV

David.

17.7.2023, 16:08:09

Worin genau besteht der Unterschied zum unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch?

QP

qprgx

12.1.2024, 17:38:23

Die

Amtshaftungsklage

(Art. 268, 340 II AEUV) richtet sich gegen die EU, die für das Handeln ihrer Organe/Bediensteten haftet (vgl. Art. 340 II AEUV). Damit besteht aber kein expliziter Staatshaftungsanspruch gegen die Mitgliedstaaten für die Verletzung von Unionsrecht. Beim unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch haften die Mitgliedstaaten für die Verletzung von EU-Recht. Wichtigster Anwendungsbereich ist die mangelhafte Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten [Francovich-Entscheidung].


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