Berechnung der Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO)
4. April 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung seines Hauses durch die Baubehörde erhoben. Der Widerspruchsbescheid, mit dem die Nutzungsuntersagung bestätigt wird, wird am 10.01. per Übergabeeinschreiben zur Post gegeben. K erhebt am 15.02. Klage.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klagefrist richtet sich nach § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Berechnung der Klagefrist richtet sich nach den Normen des Zivilrechts.
Ja!
3. Die Klagefrist begann vorliegend am 14.01.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Klagefrist endet am 15.02, sodass K die Klage fristgemäß eingereicht hat.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Wird der Widerspruchsbescheid mittels Übergabeeinschreiben zugestellt, wird angenommen, dass die Zustellung am vierten Tag nach der Aufgabe bei der Post erfolgte (§ 4 Abs. 2 VwZG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Denislav Tersiski
27.12.2023, 18:01:06
Darf man wirklich von 24 Uhr reden? Ist es nicht so, dass manche Korrektoren das anstreichen würden, da es 24 Uhr naturwissenschaftlich nicht gibt?
Timurso
29.12.2023, 11:00:54
Bei der Fristberechnung spricht man von 24 Uhr ja. Damit signalisiert man das Ende des Tages. 0 Uhr des Folgetages ist dagegen der Beginn des Tages. Auch wenn naturwissenschaftlich nichts dazwischen liegt, ist es angezeigt, in der Klausur 24 Uhr zu benutzen.
Leo Lee
30.12.2023, 21:18:27
Hallo Denislav Tersiski, das kannst du so oder so handhaben. Wichtig ist nur, dass du klarmachst, dass eine Frist mit Ablauf eines Tages/mit Beginn eines Tages endet/beginnt. Ob da 24 Uhr oder 0 Uhr steht, ist für die allermeisten Korrektoren nicht von Belangt (zumindest habe ich noch nie davon gehört, dass eine Fristberechnung deshalb als „falsch“ angemerkt wurde) :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!
Bakerman
11.9.2024, 16:27:29
1. Februar 24 Uhr = 2. Februar 0 Uhr

Alv Tny Km
31.3.2025, 11:05:16
Man redet dabei auch von der juristischen Sekunde -die es zwar nicht gibt, aber quasi fingiert wird-. Denke kaum, dass das ein Korrektor anstreichen wird.