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Folgen einer Sicherungsabrede wegen Wucher (§ 138 Abs. 1 BGB) bei Hypothek
Sachverhalt
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Rückforderung nach unwirksamer Sicherungsabrede und bestellter Hypothek (§ 812 BGB)
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Folgen einer unwirksamen Sicherungsabrede bei Bürgschaft (akzessorische Realsicherheit)
S nimmt bei Keramikliebhaber G einen Kredit auf. Als Sicherheit verpfändet S dem G eine Ming-Vase. Erst später realisiert S, dass der Darlehensvertrag eine Zinsrate von 35% vorsieht. G hat die Unerfahrenheit des S bezüglich Kreditverträgen bewusst ausgenutzt.