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Quälen als Variante der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Quälen als Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Ms fünfjähriger Sohn O leidet an Mukoviszidose und bedarf permanenter ärztlicher Behandlung. M und ihrem Partner G, die gemeinsam wohnen, ist Os Behandlungsbedürftigkeit bekannt, sie wirken auf O aber derart ein, dass die Behandlung abgebrochen wird. Notwendige Medikamente händigen sie O nicht aus. Os Zustand verschlechtert sich in den Folgejahren rapide (ständige Kopfschmerzen, Atemnot, stark verschleimte Bronchien).
Rohe Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 2 StGB)
T ist auf seine achtjährige Tochter O eifersüchtig, die ihm seiner Meinung nach seine Frau wegnimmt. Er hat Freude daran, O zu schlagen, ihr an den Haaren zu reißen und mit trockenem Brot den Mund vollzustopfen. Länger andauernde Schmerzen oder Leiden hat O nicht.