Fluchtverhinderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verprügelt O. D beobachtet dies und verschließt auf Ts Bitte die Tür, damit O nicht fliehen kann.
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Einordnung des Falls
Fluchtverhinderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Fluchtverhinderung des D begeht T die Körperverletzung des O "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Genau, so ist das!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rozaa
13.7.2023, 11:50:47
Hierbei ist gemeint, dass O nicht fliehen kann während des Angriffs?
Nora Mommsen
16.7.2023, 16:02:50
Hallo Rozaa, genauso ist es :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team