+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T verprügelt O. D beobachtet dies und verschließt auf Ts Bitte die Tür, damit O nicht fliehen kann.

Einordnung des Falls

Fluchtverhinderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch die Fluchtverhinderung des D begeht T die Körperverletzung des O "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Genau, so ist das!

Eine gemeinschaftliche Tatbegehung erfordert, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort als Angreifer einverständlich zusammenwirken. Maßgebend ist allein die gefahrerhöhende Mitwirkung am Ort. Ausreichend ist jedenfalls, wenn eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv physisch unterstützt (z.B. durch Fluchtverhinderung, Anreichen von Werkzeug). D verschließt die Tür, damit O nicht fliehen kann.

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Rozaa

13.7.2023, 11:50:47

Hierbei ist gemeint, dass O nicht fliehen kann während des Angriffs?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.7.2023, 16:02:50

Hallo Rozaa, genauso ist es :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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