Fluchtverhinderung

20. Mai 2025

2 Kommentare

4,7(3.126 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T verprügelt O. D beobachtet dies und verschließt auf Ts Bitte die Tür, damit O nicht fliehen kann.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Fluchtverhinderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch die Fluchtverhinderung des D begeht T die Körperverletzung des O "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Genau, so ist das!

Eine gemeinschaftliche Tatbegehung erfordert, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort als Angreifer einverständlich zusammenwirken. Maßgebend ist allein die gefahrerhöhende Mitwirkung am Ort. Ausreichend ist jedenfalls, wenn eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv physisch unterstützt (z.B. durch Fluchtverhinderung, Anreichen von Werkzeug). D verschließt die Tür, damit O nicht fliehen kann.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RO

Rozaa

13.7.2023, 11:50:47

Hierbei ist gemeint, dass O nicht fliehen kann während des

Angriff

s?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.7.2023, 16:02:50

Hallo Rozaa, genauso ist es :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community