+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T verprügelt O. D beobachtet dies und verschließt auf Ts Bitte die Tür, damit O nicht fliehen kann.

Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Fluchtverhinderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch die Fluchtverhinderung des D begeht T die Körperverletzung des O "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Genau, so ist das!

Eine gemeinschaftliche Tatbegehung erfordert, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort als Angreifer einverständlich zusammenwirken. Maßgebend ist allein die gefahrerhöhende Mitwirkung am Ort. Ausreichend ist jedenfalls, wenn eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv physisch unterstützt (z.B. durch Fluchtverhinderung, Anreichen von Werkzeug). D verschließt die Tür, damit O nicht fliehen kann.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RO

Rozaa

13.7.2023, 11:50:47

Hierbei ist gemeint, dass O nicht fliehen kann während des Angriffs?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.7.2023, 16:02:50

Hallo Rozaa, genauso ist es :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community