Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T, B und C beschließen das Restaurant der O auszurauben. Während B und C in der Küche verbleiben, um den Koch in Schach zu halten, schubst T die O in einem Nebenraum, sodass bei ihr Prellungen entstehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Körperverletzung an O "mittels eines anderen Beteiligten gemeinschaftlich" begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Allegra.B
28.3.2023, 16:11:30
Wie ist denn dann der „
Tatort“ zu bestimmen? Im weitesten Sinne ist das Restaurant der
Tatort, im engeren Sinne der Ort wo O geschubst wird.
iudexaquo
25.6.2023, 19:43:43
Da es hier auf die abstrakte Gefährlichkeit einer gemeinschaftlichen Beteiligung ankommt, würde ich sagen, dass unter "
Tatort" ein
Tatort im engeren Sinne zu verstehen ist. Wenn man zB im selben Gebäude ist, aber im verschiedenen Räumen, dann ist die abstrakte Gefährlichkeit ja so erstmal gar nicht sichtbar und spürbar.