[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Von einem Baugerüst fällt ein Ziegelstein herab. Damit der Stein nicht den Kopf des B trifft, wehrt A ihn blitzschnell dadurch ab, dass er eine Collegemappe auf den Kopf des B hält. Dieser wird dadurch abgelenkt und trifft nur die Schulter des B, der sich eine Prellung zuzieht.

Einordnung des Falls

Baugerüst (Risikoverringerung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat die Prellung des B kausal verursacht.

Ja!

Rspr. und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.Hätte A den Stein nicht auf die Schulter des B abgelenkt, hätte B sich dort keine Prellung zugezogen.

2. A ist der Körperverletzungserfolg objektiv zuzurechnen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Risikoverringerung liegt vor, wenn jemand einen bereits angelegten Kausalverlauf im Umfang der drohenden Schäden für den Betroffenen auf die Weise reduziert, dass er diese in ihrer nachteiligen Wirkung abschwächt, ohne zugleich eine eigenständige, anders gelagerte Gefahr zu setzen. In diesem Fall hat der Täter keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen.Die Schulterprellung ist im Vergleich zu dem ursprünglich drohenden Kopftreffer ein Schaden in nur reduzierter Form (Risikoverringerung).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024