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Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung („Diesel-Abgasskandal“)
Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung („Diesel-Abgasskandal“)
21. August 2025
16 Kommentare
4,5 ★ (47.842 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat von V einen Neuwagen VW Golf mit Dieselmotor der Baureihe EA 189 erworben. Der Golf ist mit einer „Abschalt-Vorrichtung“ ausgestattet. Nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals begehrt K Ersatzlieferung. V meint, mittlerweile sei der VW Golf nur noch in zweiter Generation (Nachfolgemodell) verfügbar.
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