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Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung („Diesel-Abgasskandal“)
Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung („Diesel-Abgasskandal“)
31. Mai 2025
14 Kommentare
4,5 ★ (47.099 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat von V einen Neuwagen VW Golf mit Dieselmotor der Baureihe EA 189 erworben. Der Golf ist mit einer „Abschalt-Vorrichtung“ ausgestattet. Nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals begehrt K Ersatzlieferung. V meint, mittlerweile sei der VW Golf nur noch in zweiter Generation (Nachfolgemodell) verfügbar.
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Einordnung des Falls
Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung („Diesel-Abgasskandal“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der VW Golf hat einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB (Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abschaltvorrichtung stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB dar (eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung).
Ja, in der Tat!
3. Bei der Frage der Möglichkeit der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB kommt es auf die Differenzierung zwischen Gattungs- und Stückschuld an.
Nein!
4. Nachlieferung ist möglich, indem V einen VW Golf der zweiten Generation liefert.
Genau, so ist das!
5. Ob die Kosten der Ersatzbeschaffung im Einzelfall unverhältnismäßig sind und daher ein Beschaffungshindernis darstellen, richtet sich nach § 275 Abs. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

L.A.F 396
8.11.2019, 18:42:10
Nicht schlecht

Christian Leupold-Wendling
12.11.2019, 17:07:40
Danke!! :)

Isabell
20.12.2019, 09:10:41
Ich weiß gerade nicht mehr wo, aber ich habe vor ein paar Tagen gelesen, dass der Eigentümer nicht damit rechnen kann, dass er seinen PKW nach dem Kauf uneingeschränkt nutzen könne. Schließlich gäbe es ja immer die Möglichkeit, dass das Kraftfahrtbundesamt von der Ermächtigung eine Stilllegung zu verfügen,
Gebrauch machenkönnte. Kann man für den Mangel nicht auch auf was anderem abstellen? 🤔

Khopux
25.12.2019, 17:46:21
Erste kommentare
Lorra
12.1.2020, 12:08:08
Sehr examensrelevant! Wurde im Unirep hervorgehoben

J.Z.
12.1.2020, 13:45:49
Kam sogar bei einer Freundin von mir am Freitag in der mündlichen Prüfung dran!

Schaafrichter Johannes
14.3.2020, 14:42:46
6cm breiterer Radstand ... wenn der Radstand (Achsabstand) gemeint sein sollte, wäre es die Länge und nicht die Breite. Wenn der Abstand von linker und rechter Reifennabe gemeint sollte, wäre der Begriff Radstand falsch (kann mir nicht vorstellen, dass eine Generation so stark in die Breite wächst). Im übrigen habe ich eine Weile gestockt, weil erst ‚ein Neuwagen Golf‘ gekauft wurde und dann der Einwand erfolgt, es sei nun nur noch die zweite Generation verfügbar. Beim 74er und 83er Golf vermute ich keine Abschalteinrichtung; schon eher bei den
Fahrzeugen dieses Jahrtausends bzw Jahrzehnts: vom Golf VI aufwärts, der VII auch, der VIII von Dez 19 hoffentlich nicht mehr. Ne Feinheit, die wohl nur den technisch- oder automobil-versierten verstört ;)