Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Bestechung der Kontrollperson
Bestechung der Kontrollperson
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist Kassierer an der Leipziger Zookasse. Sein Bekannter B bietet K an, ihm direkt € 10 zu geben, wenn er dafür den (teureren) Ticketpreis nicht bezahlen muss. K nimmt die € 10 und lässt B in den Zoo.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestechung der Kontrollperson
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Leipziger Zoo ist eine Einrichtung im Sinne des § 265a Abs. 1 Var. 4 StGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat sich den Zutritt zum Zoo unstrittig erschlichen, indem er dem K € 10 für den Zugang gab.
Nein!
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