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§ 110 BGB und Dauerschuldverhältnisse – Handyvertrag als Beispiel
Sachverhalt
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Taschengeldparagraph – Reichweite der Zweckbestimmung bei vorbehaltloser Überlassung (§ 110 BGB)
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.
Verwendung zweckgebundener Mittel durch Minderjährige
Die Eltern E wollen die Leselust ihrer 13-jährigen Tochter K wecken. Sie geben K €30 und erklären, K dürfe sich davon Bücher kaufen. K ist lesefaul und geht lieber zu MediaMarkt, wo sie sich von dem Geld ein Spiel für ihre PS5 kauft.