Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
Der 17-jährige K ist Eigentümer einer an Mieterin M vermieteten Wohnung, die er von seinem Großvater geerbt hat. Ohne das Wissen seiner Eltern kündigt K den Mietvertrag mit M, um dort selbst zu wohnen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.