Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Surrogate von hohem Wert von § 110 BGB abgedeckt? zB Lottogewinn (Pferd?)
Der 17-jährige K hat Taschengeld in Höhe von € 50 bekommen, das ihm seine Eltern E zu freier Verfügung überlassen. Er kauft davon mehrere Lose auf dem Jahrmarkt und kann sein Glück kaum fassen, als er herausfindet, dass er € 20.000 gewonnen hat. Er will davon ein Pferd kaufen.
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Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.
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Handlungsmöglichkeiten während Schwebezeit
Der 16-jährige K hat im Möbelhaus des M ein Bett für €300 gekauft. Er hat €100 vor Ort als Anzahlung geleistet. Hierfür hat er sein angespartes Taschengeld verwendet, das ihm seine Eltern zu freier Verfügung überlassen. Die restlichen €200 soll er bei Lieferung des Bettes bezahlen.
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vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.