Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit
Die 16-jährige K hat bei Rollerhändler R einen Roller gekauft. Da R wusste, dass K minderjährig ist, hatte K wahrheitswidrig behauptet, dass ihre Eltern E einverstanden sind. Als R den Roller zu Ks Elternhaus liefert, fliegt alles auf. R fragt die E, ob der Kauf für sie in Ordnung ist.
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§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern erteilen Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Der 16-jährige K und der 18-jährige F schließen in der Schule einen Kaufvertrag über Ks Spielkonsole. Als F die Spielkonsole bei K abholen will, erfahren die Eltern E davon. Sie sind aber einverstanden, da ihr Sohn ohnehin zu viel damit gespielt hat.
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Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
Die Oma O des 13-jährigen K schenkt ihm € 50 zum Geburtstag und sagt, dass er sich dafür kaufen könne, was ihm gefalle. Da K Briefmarken sammelt und in letzter Zeit ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, verbieten ihm seine Eltern E, von den €50 weitere Briefmarken zu kaufen.
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vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.
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§ 111 S. 2 BGB
Die 17-jährige K hatte für ihre Ausbildung in der Stadt S mit Einverständnis ihrer Eltern ein WG-Zimmer von V gemietet. Da sie nun die Ausbildung beendet hat, möchte sie wieder zu ihren Eltern ziehen. Auf deren Anraten erklärt K dem V ihre Kündigung.
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§ 107 BGB, der Minderjährige legt eine gefälschte Einwilligungserklärung vor + guter Glaube an Volljährigkeit
Die 17-jährige K möchte eine Vespa bei Verkäufer V kaufen. Da Ks Eltern damit nicht einverstanden sind, fälscht sie eine Einverständniserklärung und legt diese V vor. V zeigt ihr eine rote Vespa für € 1.500, die K sehr gut gefällt. Laut V müsste K erst bei Lieferung bezahlen.
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§ 107 BGB, Auslegung der Einwilligung, Zeitpunkt des Widerrufs, Anfechtung
Der 16-jährige K hat eine Eigentumswohnung geerbt, die die Interessentin I für €400 monatlich mieten würde. Da K weiß, dass dies seinen Eltern E zu wenig ist, erzählt er ihnen, dass I €700 bezahlen würde. Nachdem die E bei I angerufen haben, um ihr Einverständnis mitzuteilen, sagt K der I zu.
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§ 107 BGB, Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht
Der 16-jährige K hat von seiner Tante eine Vespa geschenkt bekommen. Da seine Eltern in Geldnot sind, möchte er ihnen die Vespa schenken, damit sie sie verkaufen können. Die Eltern sind einverstanden und K übergibt ihnen die Schlüssel für den Roller.
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§ 107 BGB, nur wirtschaftlicher Vorteil und konkludente Einwilligung
Die 12-jährige K will ihr Fahrrad für €50 verkaufen, womit ihre Eltern einverstanden sind. Das erzählen Ks Eltern auch Nachbar N, der ein Rad für seine Tochter sucht. Am nächsten Tag trifft N die K im Treppenhaus. Da er das Rad braucht, bietet er K €200. Das Rad ist nur €50 wert.
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.