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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit
Die 16-jährige K hat bei Rollerhändler R einen Roller gekauft. Da R wusste, dass K minderjährig ist, hatte K wahrheitswidrig behauptet, dass ihre Eltern E einverstanden sind. Als R den Roller zu Ks Elternhaus liefert, fliegt alles auf. R fragt die E, ob der Kauf für sie in Ordnung ist.
konkludente Einwilligung
Die 12-jährige K will ihr Trampolin für €100 verkaufen. Um sie dabei zu unterstützen, erzählen Ks Eltern E dies Nachbarn N, der nach einem solchen Trampolin sucht. Am nächsten Tag trifft N die K vor dem Haus. Sie vereinbaren, dass N das Trampolin für €100 bekommen soll.
Das Verhältnis zwischen § 108 Abs. 1 BGB und § 131 Abs. 2 BGB
Der 16-jährige K ist ohne das Wissen seiner Eltern auf dem Flohmarkt, um dort altes Spielzeug zu verkaufen. Interessent I bietet K €20 für seinen Gameboy, was K akzeptiert. K bietet die von I erhaltenen €20 anschließend Standnachbar N für dessen gebrauchtes Skateboard. N akzeptiert.
§ 112 BGB: Grundfall
Die 16-jährige K ist gut im Programmieren. Sie hat Ideen für verschiedene Apps, die sie programmieren und über Appstores vertreiben will. Ihre Eltern E finden das klasse. Sie fragen sich aber wegen Ks Minderjährigkeit, ob es möglich ist, dass K diese Geschäftsidee selbst in die Tat umsetzt.
§ 113 BGB: Grundfall
Der 16-jährige K hat mit Erlaubnis seiner Eltern E einen Ferienjob bei Kioskbesitzer B angefangen. Seit vier Wochen arbeitet K dort bereits als Verkäufer und hat von B schon den ersten Lohn erhalten. Nun hat K aber keine Lust mehr auf den Job und erklärt B die Kündigung.
§ 108 Abs. 3 BGB, schwebend unwirksamer Vertrag + der Minderjährige ist zwischenzeitlich volljährig geworden
Der 17-jährige K will bei seinen Eltern E ausziehen. Er hat ohne ihr Wissen bereits eine Wohnung besichtigt und mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Einen Tag nach seinem 18. Geburtstag erfahren seine Eltern E davon und erklären, dass sie hiermit nicht einverstanden sind.
§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
Die 17-jährige K hat Onkel O ihr altes Handy geschenkt. Dies erzählt K ihren Eltern E, die meinen, dass das eine gute Idee war. O indes ist unsicher, ob die E einverstanden sind. Er ruft sie an und fragt, ob das in Ordnung war. Die E bejahen dies.
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Die 15-jährige K hat Nachbar N ihr Saxophon verkauft. Als ihre Eltern E die K zu ihrer Saxophonstunde fahren wollen, erzählt die K ihnen davon. Die E sind empört. Sie gehen zu Nachbar N und verlangen das Saxophon zurück.
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern erteilen Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Der 16-jährige K und der 18-jährige F schließen in der Schule einen Kaufvertrag über Ks Spielkonsole. Als F die Spielkonsole bei K abholen will, erfahren die Eltern E davon. Sie sind aber einverstanden, da ihr Sohn ohnehin zu viel damit gespielt hat.
Surrogate von hohem Wert von § 110 BGB abgedeckt? zB Lottogewinn (Pferd?)
Der 17-jährige K hat Taschengeld in Höhe von € 50 bekommen, das ihm seine Eltern E zu freier Verfügung überlassen. Er kauft davon mehrere Lose auf dem Jahrmarkt und kann sein Glück kaum fassen, als er herausfindet, dass er € 20.000 gewonnen hat. Er will davon ein Pferd kaufen.
Taschengeldsurrogate
Die 10-jährige K bekommt im Monat €16 zu freier Verfügung. Davon kauft sie sich für €10 den Disneyfilm „Die Eiskönigin“ auf DVD. Nachdem sie ihn 10mal angesehen hat, tauscht sie mit Freundin F die DVDs und erhält den Film „Cinderella“. Fs Eltern sind einverstanden.
Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
Die Oma O des 13-jährigen K schenkt ihm € 50 zum Geburtstag und sagt, dass er sich dafür kaufen könne, was ihm gefalle. Da K Briefmarken sammelt und in letzter Zeit ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, verbieten ihm seine Eltern E, von den €50 weitere Briefmarken zu kaufen.
Minderjähriger verwendet Mittel entgegen ihrer Zweckbindung
Die Eltern E wollen die Leselust ihrer 13-jährigen Tochter K wecken. Sie geben K €30 und erklären, K dürfe sich davon Bücher kaufen. K ist lesefaul und geht lieber zu MediaMarkt, wo sie sich von dem Geld ein Spiel für ihre PS5 kauft.
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.
§ 110 und Dauerschuldverhältnisse, Beispiel: Handy-Verträge
Die 15-jährige K hat einen Mobilfunkvertrag mit Mobilfunkanbieter M geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kostet im Monat €30. K hat für die ersten beiden Monate schon mit ihrem Taschengeld bezahlt, als ihre Eltern E von dem Vertrag erfahren.
Handlungsmöglichkeiten während Schwebezeit
Der 16-jährige K hat im Möbelhaus des M ein Bett für €300 gekauft. Er hat €100 vor Ort als Anzahlung geleistet. Hierfür hat er sein angespartes Taschengeld verwendet, das ihm seine Eltern zu freier Verfügung überlassen. Die restlichen €200 soll er bei Lieferung des Bettes bezahlen.
vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.
Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
Wie jeden Monat bekommt die 10-jährige K von ihren Eltern E €10 Taschengeld. Hiermit darf sie sich kaufen, was sie möchte. Sie geht damit zum Kiosk des Verkäufers V. Dort sucht sie sich einige Comic-Hefte aus, die sie sogleich bezahlt und mit nach Hause nimmt.
Sonderfall: Einverständnis des anderen Teils mit fehlender Einwilligung - dann schwebende Unwirksamkeit eines einseitigen RG
Die 17-jährige K hat von V ein WG-Zimmer gemietet. K erklärt V die Kündigung, obwohl beide wissen, dass K ihre Eltern noch nicht um Erlaubnis gefragt hat. V kommt die Kündigung gelegen, weil er das Zimmer anderweitig benötigt. Er will abwarten, was Ks Eltern dazu sagen.
§ 111 S. 3 BGB
Die 17-jährige K erklärt gegenüber ihrem Vermieter V die Kündigung ihres WG-Zimmers. Obwohl ihre Eltern V bereits vor einer Woche einen Brief geschrieben haben, worin sie sich mit der Kündigung einverstanden erklären, weist V diese zurück. V hat vergessen, in seinen Briefkasten zu sehen.
§ 111 S. 2 BGB
Die 17-jährige K hatte für ihre Ausbildung in der Stadt S mit Einverständnis ihrer Eltern ein WG-Zimmer von V gemietet. Da sie nun die Ausbildung beendet hat, möchte sie wieder zu ihren Eltern ziehen. Auf deren Anraten erklärt K dem V ihre Kündigung.
Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
Der 17-jährige K ist Eigentümer einer an Mieterin M vermieteten Wohnung, die er von seinem Großvater geerbt hat. Ohne das Wissen seiner Eltern kündigt K den Mietvertrag mit M, um dort selbst zu wohnen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Wirksame Erfüllung gegenüber einem beschränkt Geschäftsfähigen
Nachbarin N schuldet der 12-jährigen K noch €100 für die Gitarre, die sie K mit Einverständnis von Ks Eltern abgekauft hat. Als N die K zufällig am See trifft, möchte sie dies aus der Welt schaffen und übergibt ihr einen 100-Euro-Schein. Diesen verliert K auf dem Heimweg.
§ 107 BGB, der Minderjährige legt eine gefälschte Einwilligungserklärung vor + guter Glaube an Volljährigkeit
Die 17-jährige K möchte eine Vespa bei Verkäufer V kaufen. Da Ks Eltern damit nicht einverstanden sind, fälscht sie eine Einverständniserklärung und legt diese V vor. V zeigt ihr eine rote Vespa für € 1.500, die K sehr gut gefällt. Laut V müsste K erst bei Lieferung bezahlen.
§ 107 BGB, Auslegung der Einwilligung, Zeitpunkt des Widerrufs, Anfechtung
Der 16-jährige K hat eine Eigentumswohnung geerbt, die die Interessentin I für €400 monatlich mieten würde. Da K weiß, dass dies seinen Eltern E zu wenig ist, erzählt er ihnen, dass I €700 bezahlen würde. Nachdem die E bei I angerufen haben, um ihr Einverständnis mitzuteilen, sagt K der I zu.
§ 107 BGB, § 183 S. 2 BGB Widerruf der Einwilligung, Adressat der Einwilligung und des Widerrufs fallen auseinander
Die Eltern E des 14-jährigen K erzählen Tante T, dass K ihr seinen alten Tennisschläger verkaufen darf. Noch bevor T den K jedoch kontaktieren kann, überlegen die E es sich anders. Sie sagen zu K, dass sie nicht mehr möchten, dass er den Schläger verkauft, weil sein Bruder B ihn bekommen soll.
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Minderjährigen widerrufen
Der 16-jährige K möchte die vor kurzem geerbte Taschenuhr für €50 an seinen Onkel O verkaufen. Ks Eltern sind damit einverstanden. Noch bevor K dem O zusagen kann, erfahren sie, dass die Uhr €500 wert ist. Sie sagen dem K, dass sie mit dem Verkauf nicht mehr einverstanden sind.
§ 107 BGB, Einwilligung an den Vertragspartner wurde erteilt:
Der 17-jährige K hinterlässt seinen Eltern folgende Notiz auf dem Küchentisch: „Bin bald zurück. Gehe nur kurz zu F, um ihr mein altes Mountainbike zu verkaufen.“ Die Eltern kennen die 18-jährige F gut. Sie rufen F an, um ihr zu sagen, dass der Verkauf für sie in Ordnung ist.
§ 107 BGB, Ausschluss der Vertretungsmacht, Danaergeschenk
Die Eltern der 15-jährigen K möchten ihr ein Grundstück schenken. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches unbefristet an eine Familie vermietet ist.
§ 107 BGB, Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht
Der 16-jährige K hat von seiner Tante eine Vespa geschenkt bekommen. Da seine Eltern in Geldnot sind, möchte er ihnen die Vespa schenken, damit sie sie verkaufen können. Die Eltern sind einverstanden und K übergibt ihnen die Schlüssel für den Roller.
§ 107 BGB, nur wirtschaftlicher Vorteil und konkludente Einwilligung
Die 12-jährige K will ihr Fahrrad für €50 verkaufen, womit ihre Eltern einverstanden sind. Das erzählen Ks Eltern auch Nachbar N, der ein Rad für seine Tochter sucht. Am nächsten Tag trifft N die K im Treppenhaus. Da er das Rad braucht, bietet er K €200. Das Rad ist nur €50 wert.
§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache
Die 10-jährige K hat von ihrem Freund F ein Skateboard ausgeliehen. Kurz darauf ist Ks 18-jährige Cousine C zu Besuch. Sie findet Gefallen an dem Skateboard und bietet K €50 dafür. K ist einverstanden, übergibt C das Skateboard und erhält von C einen 50-Euro-Schein.
§ 107 BGB, lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte/Unterscheidung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Das Kaninchen Krümel der 8-jährigen K hat Nachwuchs. Ohne das Wissen ihrer Eltern klingelt K bei Nachbar N und bietet ihm die Kaninchenbabies zum Kauf an. N kauft ihr für €20 zwei Stück ab. Als die Eltern davon erfahren, erklären sie K, dass sie damit nicht einverstanden sind.
§ 107 BGB, Einwilligung eines Alleinerziehenden
Der 17-jährige K möchte seinen alten Laptop seinem 12-jährigen Cousin C schenken. K fragt seinen alleinerziehenden Vater V um Erlaubnis. Dieser ist einverstanden. V hat das alleinige Sorgerecht.
§ 107 BGB, Grundfall: Ausdrückliche Einwilligung an den Minderjährigen wurde erteilt
Das Kaninchen Krümel der 8-jährigen K hat Nachwuchs bekommen. Mit Einverständnis ihrer Eltern klingelt K bei verschiedenen Nachbarn und bietet ihnen die Kaninchenbabies zum Kauf an.
Grundwissen beschränkte Geschäftsfähigkeit, lediglich rechtlich vorteilhaft
Der 14jährige M bietet dem 20jährigen T ein aufgemotztes Mofa zum Preis von €450 an.
§ 105a Geschäfte des täglichen Lebens
Der 30jährige dauerhaft Geisteskranke K kauft im Bioladen der V Erdnussbutter für €4. In Vorfreude auf ein leckeres Erdnussbuttersandwich läuft er glücklich nach Hause.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Die 16 jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
J ist 15 Jahre alt und hat vor kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von € 500 an.
Vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB) beim Empfänger
Mieter M hat Freunde zu sich nach Hause eingeladen, um zu grillen und sich anschließend zu betrinken. Vermieter V wirft am frühen Abend (um 17 Uhr) durch den Briefschlitz von Ms Haustür die Kündigung. M zerfetzt das Schreiben ungelesen im volltrunkenen Zustand (3,0 Promille).
Geisteskrankheit tritt nach Abgabe der Willenserklärung ein (§ 130 Abs. 2 BGB)
Mieter M schreibt am 26.12. seinem Vermieter V einen Brief, dass er zum 31.3. kündige. Am 31.12. wirft M den Brief in den Postbriefkasten. Am 1.1. wird M dauerhaft geisteskrank. Am 3.1. wird der Brief an V zugestellt.
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.
Empfang von Willenserklärungen durch geschäftsunfähige Minderjährige
Die fünfjährige K geht mit Hundezüchterin V und deren Hunden spazieren. Anschließend bietet V der K ihren Pudelwelpen Toni für €500 zum Kauf an.
Geschäftsunfähigkeit: § 104 Nr. 2
Der unerkannt dauerhaft Geisteskranke K wünscht sich sehnlichst einen Hund. Er besucht die Hundezüchterin V. K macht der V das Angebot, ihr einen Hundewelpen für €500 abzukaufen.
Geschäftsunfähigkeit: § 104 Nr. 1, 5jähriges Kind
Der fünfjährige K wünscht sich sehnlichst einen Hund, den seine Eltern wegen einer Tierhaarallergie jedoch ablehnen. Trotzdem besucht K die V, und bietet an, ihr einen Hundewelpen für €50 abzukaufen.
Geisteskrankheit tritt vor Abgabe der Willenserklärung ein (§ 130 Abs. 2 BGB)
Mieterin M verfasst am 26.12. an ihren Vermieter V einen Brief, dass sie zum 31.3. kündigt. Am 31.12. wird M dauerhaft geisteskrank. Am 1.1. wirft M den Brief in den Postbriefkasten. Er wird dem V am 3.1. zugestellt.