Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)

Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)


Was versteht man unter „deskriptiven Tatbestandsmerkmalen“?

Deskriptive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten, deren Vorhandensein empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden kann.

Beispiele: „Person unter vierzehn Jahren“ (§ 176 StGB), oder „elektrisch“ (§ 248c StGB).Der Gegenbegriff sind normative Tatbestandsmerkmale, die auf einer sozialen oder rechtlichen Regel beruhen („fremde“ Sache (§ 242 Abs. 1 StGB), „geringwertig“ (§ 248a StGB).

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