Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)
Tatbestandsmerkmale, deskriptiv (vor § 13 StGB)
Was versteht man unter „deskriptiven Tatbestandsmerkmalen“?
Deskriptive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf natürliche Eigenschaften von Personen und Objekten, deren Vorhandensein empirisch oder durch Berechnung festgestellt werden kann.