Einstweiliger Rechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO
§ 47 Abs. 6 VwGO regelt den einstweiligen Rechtsschutz in Bezug auf den Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens. Wie könntest Du die Prüfung eines solchen Antrags aufbauen?
Einstweiliger Rechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO
§ 47 Abs. 6 VwGO regelt den einstweiligen Rechtsschutz in Bezug auf den Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens. Wie könntest Du die Prüfung eines solchen Antrags aufbauen?