Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Regelfall: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 3 StPO
Thea (T) wird vorm Landgericht Düsseldorf am Dienstag, 5.7. in ihrer Anwesenheit verurteilt und legt am 6.7. formgerecht Revision ein. Die Urteilsgründe inklusive Protokoll werden ihr am Donnerstag, 14.7, zugestellt. T bittet Verteidigerin Veonika (V) die Revision zu begründen. Referendar Rudolf (R) soll für V die maßgeblichen Fristen bestimmen.