Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Ausnahme: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils innerhalb der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 1 StPO
Ausnahme: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils innerhalb der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 1 StPO
4. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Thea (T) wird am Dienstag, 5.7. in ihrer Anwesenheit vom LG Stuttgart verurteilt und legt am 6.7. formgerecht Revision ein. Die Urteilsgründe inklusive Protokoll werden ihr am Montag, 11.7, zugestellt. T bittet Verteidigerin Veronika (V) die Revision zu begründen. Referendar Rudolf (R) soll für V die maßgeblichen Fristen bestimmen.
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Einordnung des Falls
Ausnahme: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils innerhalb der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 1 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T wurde in ihrer Anwesenheit verurteilt, weswegen die Revisionseinlegungsfrist mit dem Tag ihrer Verurteilung zu laufen beginnt (§ 341 Abs. 1 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T rechtzeitig Revision eingelegt (§§ 341 Abs. 1, 43 Abs. 1 StPO)?
Genau, so ist das!
3. Da das Urteil innerhalb der Revisionseinlegungsfrist zugestellt wurde, beginnt die Revisionsbegründungsfrist am letzten Tag der Einlegungsfrist (Dienstag, den 12.7.) zu laufen (§ 345 Abs. 1 S. 1 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Revisionsbegründungsfrist endet am Freitag, den 12.8.
Nein!
5. Die Revisionsbegründungsfrist endet hier mit Ablauf des Montags, 15.8 (§ 43 Abs. 2 StPO).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
mk511
15.2.2025, 08:59:39
Liebe Mods, liebe alle, in den neueren Klausuren ist der Kalender immer abgedruckt. Also auch dann, wenn man keine Fristen berechnen muss. Der alte Klausurtipp, dass man immer auf Fristen achten muss, wenn ein Kalender beigelegt ist, gilt so - jedenfalls in NRW - nicht mehr.