Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Regelfall: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 3 StPO
Regelfall: Verkündung in Anwesenheit + Zustellung des Urteils nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist - § 345 Abs. 1 S. 3 StPO
17. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Thea (T) wird vor dem Landgericht Düsseldorf am Dienstag, 5.7. in ihrer Anwesenheit verurteilt und legt am 6.7. formgerecht Revision ein. Die Urteilsgründe inklusive Protokoll werden ihr am Donnerstag, 14.7, zugestellt. T bittet Verteidigerin Veronika (V), die Revision zu begründen. Referendar Rudolf (R) soll für V die maßgeblichen Fristen bestimmen.
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