Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitverkündung – Einstiegsfall – Beitritt/kein Beitritt, Interventionswirkung, Verjährungshemmung
K hat bei B eine Kamera mit einem unbehebbaren Mangel gekauft. Trotz Minderungserklärung durch K verweigert B eine Teilrückerstattung des Kaufpreises, weshalb K Klage erhebt. B verkündet daraufhin Lieferant L formgerecht den Streit. L hatte B die Kamera vor knapp zwei Jahren verkauft.