Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
Schema: Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
12. April 2025
5 Kommentare
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Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Tatobjekt: echte Urkunde oder technische Aufzeichnung, dem Täter nicht (ausschließlich) gehörend
Tathandlung: vernichten, beschädigen oder unterdrücken
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Nachteilszufügungsabsicht
Rechtswidrigkeit
Schuld
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