Schema: Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)


Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tatobjekt: echte Urkunde oder technische Aufzeichnung

      2. Tathandlung: vernichten, beschädigen oder unterdrücken

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Nachteilszufügungsabsicht

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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