Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Grunddelikt (§ 315d Abs. 1 StGB)

Schema: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Grunddelikt (§ 315d Abs. 1 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 1 StGB - Grunddelikt)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      Zur Verwirklichung des Handlungsteils muss der Täter eine der vier Tatbestandsalternativen des § 315d Abs. 1 StGB verwirklichen: - nicht erlaubtes Kraftfahrzeug ausrichten (Nr. 1 Alt. 1) - nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen durchführen (Nr. 1 Alt. 2) - als Kfz-Führer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnehmen ( Nr. 2) - sich als Kfz-Führer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig fortbewegen beeinträchtigt.

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Bei Abs. 1 Nr. 3: Absicht höchstmöglicher Geschwindigkeit

      3. Bei Abs. 1 Nr. 3: Rücksichtlosigkeit

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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