Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Grunddelikt (§ 315d Abs. 1 StGB)
Schema: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Grunddelikt (§ 315d Abs. 1 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 1 StGB - Grunddelikt)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Zur Verwirklichung des Handlungsteils muss der Täter eine der vier Tatbestandsalternativen des § 315d Abs. 1 StGB verwirklichen: - nicht erlaubtes Kraftfahrzeug ausrichten (Nr. 1 Alt. 1) - nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen durchführen (Nr. 1 Alt. 2) - als Kfz-Führer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnehmen ( Nr. 2) - sich als Kfz-Führer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig fortbewegen beeinträchtigt.
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Bei Abs. 1 Nr. 3: Absicht höchstmöglicher Geschwindigkeit
Bei Abs. 1 Nr. 3: Rücksichtlosigkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld
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