Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)
Schema: Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)
Wie prüfst Du den Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)?
Dingliche Einigung
Übergabe oder Übergabesurrogat (§§ 929 S. 2, 930, 931 BGB)
Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe / des Übergabesurrogats
Berechtigung des Verfügenden
Eigentum oder Befugnis Dritter (§ 185 Abs. 1 BGB)
Keine Verfügungsverbote
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