Öffentliches Recht
Europarecht
Grundlagen des Europarechts
Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)
Schema: Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)
25. Januar 2026
9 Kommentare
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Wie prüfst Du das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?
Zulässigkeit
Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten
Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht
Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung
Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)
Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?
Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
luzienator
8.10.2023, 19:18:29
Die hier angeführte Klageberechtigung ist die aktive Parteifähigkeit beider Verfahren. Und ebenfalls sollte das
Vorverfahrenvor dem Klagegegenstand geprüft werden, da das
Vorverfahrenden Klagegegenstand eingrenzt.
inchen9
15.1.2025, 18:27:54
Hallo, ich habe immer gelernt, dass man die „Begründetheit“ eines Vorabentscheidungsverfahrens niemals „Begründetheit“ nennen sollte, sondern „Sachentscheidung“. Begründet wird dies damit, dass sich das vorlegende Gericht keinen Rechtsstandpunkt zu eigen macht. Verstanden hab ich das nie so wirklich, es wäre nett, wenn mir das einer erklären könnte. Anbei folgende Quelle dafür (leider kann ich diese nicht komplett öffnen, ich sehe nur, dass dort auch angegeben wird, dass man nicht von einer „Begründetheit“ sprechen sollte): Wernsmann, Rainer. "§ 11 Vorabentscheidungsverfahren". Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, edited by Dirk Ehlers and Friedrich Schoch, Berlin, New York: De Gruyter, 2009, pp. 219-244. https://doi.org/10.1515/9783899496055.219
Findet Nemo Tenetur
5.5.2025, 14:28:17
Hinsichtlich des Vorabentscheidungsverfahrens stimmt das, da das Verfahren ein Gutachtenverfahren und keine Klage ist. Dh das vorlegende Gericht klagt nicht, sondern es stellt eine Vorlagefrage an den EuGH und der beantwortet sie dann. Das was du als “Sachentscheidung” bezeichnet hast, könnte man also auch “Beantwortung der Vorlagefrage” nennen. Vielleicht wird es dadurch klarer. In dieser konkreten Aufgabe hier geht es aber um das Vertragsverletzungsverfahren. Das ist eine Klageart, sodass “Begründetheit” hier richtig ist. Hoffe das hilft, @[inchen9](230171)
JulyLande
2.7.2025, 20:01:04
Findet Nemo Tenetur
18.7.2025, 17:43:28
Klar doch, @[JulyLande](275260). Immer gut, wenn jemand
Nemo Teneturfindet und natürlich noch besser, wenn jemand
Nemo Teneturgut findet!
pactasuntservanda04
1.9.2025, 14:54:19
Bei der Zulässigkeit fehlt noch als erster Punkt „Zuständiges Gericht: EuGH“
pactasuntservanda04
1.9.2025, 15:01:29
„Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)“ Wir hatten im Rep, dass es ein Feststellungsurteil gibt, die Beseitigung geht doch dann darüber hinaus oder?
