Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

Schema: Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

30. Mai 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten

    2. Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht

    3. Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung

    4. Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)

  2. Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?

  3. Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

luzienator

luzienator

8.10.2023, 19:18:29

Die hier angeführte Klageberechtigung ist die aktive Parteifähigkeit beider Verfahren. Und ebenfalls sollte das Vorverfahren vor dem Klagegegenstand geprüft werden, da das Vorverfahren den Klagegegenstand eingrenzt.

inchen9

inchen9

15.1.2025, 18:27:54

Hallo, ich habe immer gelernt, dass man die „

Begründetheit

“ eines

Vorabentscheidungsverfahren

s niemals „

Begründetheit

“ nennen sollte, sondern „Sachentscheidung“. Begründet wird dies damit, dass sich das vorlegende Gericht keinen Rechtsstandpunkt zu eigen macht. Verstanden hab ich das nie so wirklich, es wäre nett, wenn mir das einer erklären könnte. Anbei folgende Quelle dafür (leider kann ich diese nicht komplett öffnen, ich sehe nur, dass dort auch angegeben wird, dass man nicht von einer „

Begründetheit

“ sprechen sollte): Wernsmann, Rainer. "§ 11

Vorabentscheidungsverfahren

". Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, edited by Dirk Ehlers and Friedrich Schoch, Berlin, New York: De Gruyter, 2009, pp. 219-244. https://doi.org/10.1515/9783899496055.219

FTE

Findet Nemo Tenetur

5.5.2025, 14:28:17

Hinsichtlich des

Vorabentscheidungsverfahren

s stimmt das, da das Verfahren ein Gutachtenverfahren und keine Klage ist. Dh das vorlegende Gericht klagt nicht, sondern es stellt eine Vorlagefrage an den EuGH und der beantwortet sie dann. Das was du als “Sachentscheidung” bezeichnet hast, könnte man also auch “Beantwortung der Vorlagefrage” nennen. Vielleicht wird es dadurch klarer. In dieser konkreten Aufgabe hier geht es aber um das Vertragsverletzungsverfahren. Das ist eine Klageart, sodass “

Begründetheit

” hier richtig ist. Hoffe das hilft, @[inchen9](230171)


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