Öffentliches Recht
Europarecht
Grundlagen des Europarechts
Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)
Schema: Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)
4. März 2026
9 Kommentare
4,7 ★ (56.924 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?
Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten
Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht
Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung
Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)
Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?
Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
luzienator
8.10.2023, 19:18:29
Die hier angeführte Klageberechtigung ist die aktive Parteifähigkeit beider Verfahren. Und ebenfalls sollte
das
Vorverfahrenvor dem Klagegegenstand geprüft werden,
dada
s
Vorverfahrenden Klagegegenstand eingrenzt.
inchen9
15.1.2025, 18:27:54
Hallo, ich habe immer gelernt,
dass man die „Begründetheit“ eines Vorabentscheidungsverfahrens niemals „Begründetheit“ nennen sollte, sondern „Sachentscheidung“. Begründet wird dies
damit,
dass sich
das vorlegende Gericht keinen Rechtsstandpunkt zu eigen macht. Verstanden hab ich
das nie so wirklich, es wäre nett, wenn mir
das einer erklären könnte. Anbei folgende Quelle
dafür (leider kann ich diese nicht komplett öffnen, ich sehe nur,
dass dort auch angegeben wird,
dass man nicht von einer „Begründetheit“ sprechen sollte): Wernsmann, Rainer. "§ 11 Vorabentscheidungsverfahren". Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, edited by Dirk Ehlers and Friedrich Schoch, Berlin, New York: De Gruyter, 2009, pp. 219-244. https://doi.org/10.1515/9783899496055.219
Findet Nemo Tenetur
5.5.2025, 14:28:17
Hinsichtlich des Vorabentscheidungsverfahrens stimmt
das,
dada
s Verfahren ein Gutachtenverfahren und keine Klage ist. Dh
das vorlegende Gericht klagt nicht, sondern es stellt eine Vorlagefrage an den EuGH und der beantwortet sie
dann.
Das was du als “Sachentscheidung” bezeichnet hast, könnte man also auch “Beantwortung der Vorlagefrage” nennen. Vielleicht wird es
dadurch klarer. In dieser konkreten Aufgabe hier geht es aber um
das Vertragsverletzungsverfahren.
Das ist eine Klageart, so
dass “Begründetheit” hier richtig ist. Hoffe
das hilft, @[inchen9](230171)
JulyLande
2.7.2025, 20:01:04
Findet Nemo Tenetur
18.7.2025, 17:43:28
Klar doch, @[JulyLande](275260). Immer gut, wenn jemand
Nemo Teneturfindet und natürlich noch besser, wenn jemand
Nemo Teneturgut findet!
pactasuntservanda04
1.9.2025, 14:54:19
pactasuntservanda04
1.9.2025, 15:01:29
„Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)“ Wir hatten im Rep,
dass es ein
Feststellungsurteilgibt, die Beseitigung geht doch
dann
darüber hinaus oder?
