Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

Schema: Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

22. November 2024

4,7(25.508 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten

    2. Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht

    3. Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung

    4. Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)

  2. Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?

  3. Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

luzienator

luzienator

8.10.2023, 19:18:29

Die hier angeführte Klageberechtigung ist die aktive

Parteifähigkeit

beider Verfahren. Und ebenfalls sollte das Vorverfahren vor dem Klagegegenstand geprüft werden, da das Vorverfahren den Klagegegenstand eingrenzt.


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