Öffentliches Recht

Europarecht

Grundlagen des Europarechts

Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

Schema: Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)

29. August 2025

7 Kommentare

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Wie prüfst Du das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Klageberechtigung: Kommission und Mitgliedstaaten

    2. Klagegegenstand: Verletzung von Primär- oder Sekundärrecht

    3. Klagebefugnis: Überzeugung der Klägerin von der Vertragsverletzung

    4. Vorverfahren (Art. 258, 259 AEUV)

  2. Begründetheit: Liegt die Vertragsverletzung vor?

  3. Rechtswirkung der Entscheidung: Pflicht zur Beseitigung der Vertragsverletzung (Art. 260 Abs. 1 AEUV)

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